© Bernd Jedamzik/Karsten Willemer

Die Leitung

Leitungsstruktur

Der Kirchenvorstand:
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Rahmenbedingungen und die Finanzierung des Projektes. Der Kirchenvorstand beruft den Leitungsausschuss. Dem Kirchenvorstand wird durch die im Leitungsausschuss vertretenen Kirchenvorstandsmitglieder regelmäßig vom Fortschritt des Projektes berichtet.

Der Leitungsausschuss:

Der Leitungsausschuss setzt sich nach dem Beschluss des Kirchenvorstands zusammen aus:

Zwei Mitgliedern des Kirchenvorstands (wenn möglich, Mitglieder des Kindergarten- und des Ladenausschusses), einem Vertreter des Pfarramts, der Kindergartenleiterin, der Leiterin des Ladens und der Projektkoordinatorin. Der Leitungsausschuss trifft sich in Abständen von vier bis acht Wochen.

Der Leitungsausschuss beschließt:

- die Errichtung und Aufhebung einzelner Teil-Projekte

- begleitende Maßnahmen für die Projektkoordinatorin

- Aktionen und Maßnahmen zur Einführung des Familienzentrums in der Öffentlichkeit

- Kontakt zu anderen Vernetzungspartnern; Maßnahmen zur Kontaktaufnahme zu den Familien

- Überwachung und Fortschreibung des Projektes

- Wahrung und Stärkung der innergemeindliche Vernetzung

- Zusammensetzung und Arbeitsweise des Arbeitsausschusses

- Suche nach langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem KV